AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 ALLGEMEINES

Die Vermietung unserer Räumlichkeiten, Foto-Equipments, aller zum Studio gehörenden Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sowie die Inanspruchnahme von Leistungen erfolgt ausschließlich zu unseren nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eventuell entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Wir haften nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.

§2 PREISE / ZAHLUNG

Die Mietpreise berechnen sich nach unserer bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Als Grundlage für einen Tagessatz gilt eine Mietdauer von 10 Stunden innerhalb der Kernzeiten zwischen 8:00 und 19:00 Uhr. Jede weitere angefangene Stunde wird mit einem Overtime-Zuschlag in Höhe von 10% der Tagespauschale (nicht rabattierten Preis) berechnet. Auf den Zeitraum zwischen 6.00 und 8.00 Uhr sowie zwischen 19.00 und 21.00 Uhr wird ein Zuschlag von 10% der Tagespauschale auf den Zeitraum zwischen 21.00 und 23.00 Uhr von 20% der Tagespauschale und zwischen 23.00 und 6.00 Uhr von 35% der Tagespauschale berechnet. Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie Feiertage (Feiertage des Bundeslandes Bayern) werden mit einem Zuschlag von 15% berechnet. Gegebenenfalls werden Wochenend-/Feiertags-Zuschläge UND Overtime-Gebühren erhoben, ebenso können die Gebühren für die Zeiträume außerhalb des Kernzeitraumes hinzuaddiert werden. Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 100% zu verlangen. Vorauszahlungen müssen spätestens am Arbeitstag vor Mietbeginn auf unser Konto eingegangen sein oder sind bei Mietbeginn in Bar zu entrichten. Die vereinbarten Nutzungszeiten und Leistungen sind zu bezahlen, auch wenn diese nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wurden. Von Dritten beschaffte Leistungen und Gegenstände werden von uns zu den Leistungs-, Miet- oder Kaufpreisen der jeweiligen Drittfirmen sowie zzgl. aller weiteren anfallenden Kosten wie z.B. Kurierfahrten und einer zu vereinbarenden Verwaltungspauschale weiterverrechnet. Nicht im Mietpreis enthalten ist Verbrauchs- oder Verschleissmaterial. Die Rechnungen sind bis zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes fällig. Soweit uns nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

Bei Overtime jeglicher Zero Eight Artisten wird eine Aufschlag von 20% je angefangener Stunde berechnet. Die Studioaufsicht wird an Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie Feiertage (Feiertage des Bundeslandes Bayern) werden mit einem Zuschlag von 50€ Wochenendzuschlag vergütet.

§3 NUTZUNGSBEDINGUNGEN / HAUSORDNUNG

Nutzungszweck ist, soweit nicht anders vereinbart, eine Foto- oder Filmproduktion. Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen. Eine Nutzung ist ausschließlich unseren Kunden und/oder dessen Kunden gestattet. Die Weitervermietung bzw. Überlassung an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Nutzung unseres Equipments sowie aller Einrichtungsgegenstände ist ausschließlich in unseren Räumlichkeiten gestattet, außer dies ist schriftlich vereinbart. Alle Mietsachen sowie Einrichtungsgegenstände oder sonstige sich vor Mietbeginn in den Räumlichkeiten befindliche Gegenstände stehen in unserem alleinigen Eigentum. Von Dritten beschaffte Mietgegenstände sind deren alleiniges Eigentum. Jede Überlassung, insbesondere Weitervermietung, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt.
Der Kunde verpflichtet sich, unsere Nutzungsbedingungen einzuhalten sowie darauf zu achten, dass weitere anwesende Personen diese ebenfalls einhalten. Die Räume werden dem Kunden gesäubert übergeben. Die Rückgabe hat, soweit nicht anders vereinbart, besenrein zu erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, Reinigungskosten nach Ende jeden gemieteten Tages an den Kunden zu erheben. Zeit für Aufbau sowie Aufräum-/Rückbauarbeiten gilt als Nutzungszeit. Sollten weitere Arbeiten durch uns oder beauftragte Dritte nötig sein, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, gilt dies ebenfalls als Nutzungszeit, zusätzlich werden in diesem Falle auch Aufwandsentschädigungen oder ggf. Auslagen weiterberechnet. Rückbau oder Aufräumarbeiten müssen bis spätestens 5.00 Uhr am Morgen des nächsten Arbeitstages abgeschlossen sein. Sollten Auf- oder Abbauarbeiten nicht während der regulären Nutzungszeit möglich sein so ist dafür extra Nutzungszeit zu buchen. Sollten durch nicht geplante Verzögerungen der Aufräum- oder Rückbauarbeiten nachfolgende Vermietungen in Mitleidenschaft gezogen werden so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten unbegrenzt in vollem Umfang zu übernehmen. Der Kunde hat sich bei Übergabe der Räumlichkeiten sowie insbesondere auch des Equipments von deren einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Werden Mängel bei Übergabe nicht beanstandet so gilt die Mietsache als funktionsfähig und einwandfrei übergeben. Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Zigaretten und andere Abfälle sind ausschließlich in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Tiere sind im Studio nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Eigenmächtige Änderungen an den Mietsachen sind nicht erlaubt, sollten Änderungen nötig sein und durch uns genehmigt werden, wie z.B. spezielle Studio Aufbauten, so ist bei Vertragsende der Zustand zu Vertragsbeginn wiederherzustellen. Jegliche Kosten für Aufbauten und Rückbauten sind durch den Kunden zu begleichen. Der Kunde verpflichtet sich durch sein Verhalten eine unnötige Belästigung der Nachbarn zu vermeiden, dies gilt insbesondere im umliegenden Außenbereich des Studios. Der Kunde hat auch alle weiteren anwesenden Personen auf diesen Punkt hinzuweisen und ggf. auf dessen Einhaltung zu achten. Die Nutzung ist nur in Anwesenheit einer Studio Aufsicht gestattet, es sei denn es wurde ein zur Studio Aufsicht berechtigter Assistent und/oder Digital Operator mit gebucht. Des weiteren ist es unseren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten jederzeit erlaubt, sich uneingeschränkt in den Räumlichkeiten des Studios aufzuhalten.
Beim Mieten der Hohlkehle im Studio 1 wird die Hohlkehle im auffindbaren Zustand übergeben. Sollte eine andere Farbe benötigt werden oder frisch gestrichen werden, so fallen die Kosten des Streichens zuzüglich Material und Farbkosten an und werden an den Kunden übertragen. Bei Streichen in einem anderen Farbton als Weiß muss der Kunde die Kosten auch für ein Rückstreichen auf Weiß voll tragen.
Bitte beachten Sie, dass es sich in beiden Studios um keine O-Ton sicheren Studios handelt.

Außengeräusche werden vermieden, können allerdings nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Einsatz von Haze und Nebelmaschinen muss im Vorfeld beantragt und genehmigt werden. Der Mieter haftet für alle hiermit anfallenden Kosten bei Auslösen des Feueralarms ohne triftigen Grund oder Gefahr.

§4 HAFTUNG

Der Kunde handelt nach Übernahme der Räumlichkeiten und Mietsachen auf eigene Verantwortung. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er selbst oder Dritte während der Mietdauer an den Räumlichkeiten oder Mietsachen verursacht, sowie für etwaige Folgekosten. Mit der Übergabe geht die Gefahr für die Beschädigung oder den Defekt der Mietsachen auf den Kunden über. Der Kunde haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Der Kunde trägt die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung (bei nicht mehr zu reparierenden oder beschaffbaren Gegenständen auch gleichwertige Alternativen), eventuelle Zeitwerte werden nicht verrechnet, ein Ersatz durch Gebrauchtware ist ausgeschlossen. Reparatur oder Ersatz wird ausschließlich durch uns veranlasst. Wir haften nur für Ausfälle, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Wir haften jedoch ausdrücklich nicht für Ausfälle, auf die wir keinen Einfluss haben, im Besonderen nicht, wenn sie durch den Kunden selbst oder Dritte verursacht werden. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, die während der Mietzeit durch oder an unseren Geräten oder den Geräten des Kunden durch Störung oder Ausfall/Defekt der Geräte entstehen. Die Haftung ist auf den zweifachen Nettobetrag der vereinbarten Gesamtkosten beschränkt. Die Haftung unsererseits für Beschädigung, Diebstahl oder Wandalismus mitgebrachter Gegenstände sowie für Personenschäden und insbesondere alle durch den Kunden oder Dritte verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Pauschalierte Haftungsübernahme: Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie für alle Schäden, die aufgrund Ihrer Veranstaltung/ Produktion entstehen, vollumfänglich haften.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Ruhe- und Öffnungszeiten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie für etwaige Haftungsfälle ausreichend versichert sind und legen Sie uns bitte vor Beginn der Produktion/Veranstaltung entsprechende Versicherungsnachweise (etwa Feuer & Haftpflicht) vor.

§5 OPTIONIERUNGEN / BUCHUNGEN / STORNIERUNGEN

Es ist möglich, Optionen mündlich zu vereinbaren, feste Buchungen sowie Stornierungen bedürfen jedoch der Schriftform. Die Option erlangt erst Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurde. Sollte eine weitere Options-Anfrage bei uns eingehen, so hat für 24 Stunden eine feste Buchung der ersten erteilten Option Vorrang, danach wird die erste schriftlich eingehende Buchung vorrangig behandelt. Bei erteilter Option muss bis spätestens dem zweiten Arbeitstag vor Produktionsbeginn eine schriftliche Buchung erfolgen, andernfalls behalten wir uns anderweitige Vergabe einer Option bzw. Buchung vor, auch ohne vorherige Rücksprache oder Benachrichtigung.

Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung anteilig nach folgender Staffel als Schadenersatz an Zero Eight zu zahlen:

  • Bei einer Absage nach Auftragserteilung: 50% der Gesamtsumme

  • Bei einer Absage bis vor 14 Tage vor Produktionsbeginn: 70% der Gesamtsumme

  • Bei einer Absage bis 8 Tage vor Produktionsbeginn: 100% der Gesamtsumme

     

(Gesamtsumme Studio- und Equipment-Miete sowie alle vereinbarten Service-Leistungen) in Rechnung gestellt. Zero Eight behält sich vor, im Rahmen der Kulanz von der Geltendmachung dieser Ansprüche abzusehen.

Eine Stornierung gilt erst als durch uns zur Kenntnis genommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurde. Es ist empfehlenswert uns Stornierungen daher telefonisch mitzuteilen, so dass wir diese umgehend bestätigen können und der Form halber schriftlich nachzureichen. Der Kunde hat sich gegenüber uns durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Wir sind dazu berechtigt, für den Fall eventueller nachträglicher Ansprüche oder nötiger späterer Kontaktaufnahme die Daten des Kunden auch im Zusammenhang der jeweiligen Nutzung in unseren Unterlagen, evtl. auch auf elektronischen Medien, zeitlich unbeschränkt aufzubewahren. Sollte Zero Eight durch außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Krankheit, Todesfall oder dringende Familienangelegenheiten oder durch höhere Gewalt daran gehindert sein, die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, übernimmt Zero Eight keine Haftung für alle daraus entstehenden Schäden.
Wir schließen grundsätzlich jegliche Haftung bei „Force Majeure“ und dadurch verursachten Produktionsabbruch, Produktionsverschiebung und die daraus entstehenden Kosten jeglicher oben aufgelisteter Positionen aus. Zu „Force Majeure“ gehören auch, aber nicht ausschließlich, Krieg, Streik, Unruhen, Terroranschläge, Epidemien und Umweltkatastrophen wie Tsunami, Wirbelstürme, Erdbeben und Vulkanausbrüche.

§6 VERSICHERUNG

Der Mieter ist verpflichtet, seine jeweilige Produktion sowie die Mietsachen ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Diese Versicherung muss ebenfalls Schäden abdecken, die im Studio, dem Gebäude sowie der Einrichtung entstehen können. Auf Wunsch von uns muss dies nachweisbar sein. Die Inanspruchnahme unserer Versicherung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Gefahrerhöhende Umstände sind uns vor Vertragsabschluss mitzuteilen und müssen ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt sein. Die Ausdehnung einer solchen Versicherung ist Pflicht des Mieters. Auf die angegebene Gerätemiete wird eine Versicherungspauschale von 8,5% aufgeschlagen. Damit sind die Mietgeräte nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Deutschen Filmversicherungsgemeinschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch uns versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt bis zu € 850,00 pro Schadensfall. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Veruntreuung beträgt die Selbstbeteiligung 20% des Gerätes Neuwerts für jeden Schaden, mindestens € 850,00, höchstens aber € 15.000,00 pro Schadensfall. Es gilt die Anzeigepflicht bei der zuständigen Polizeibehörde. Filmaufnahmen bei denen die Geräte außergewöhnlichen Risiken ausgesetzt sind (Fahraufnahmen, Luft-, Hochgebirgs-, Unterwasser-, Hochseeaufnahmen etc.) sind zwecks Zusatzversicherung anzumelden. Bei Nichteinhaltung der Obliegenheitspflichten kann der Versicherungsschutz entfallen. In diesem Fall haftet der Mieter für alle Schäden. Falls die Produktion die Geräte entsprechend unseren Bedingungen selbst versichert, benötigen wir bei Auftragserteilung eine schriftliche Bestätigung (Police) der Versicherung. Andernfalls wird in jedem Fall eine Versicherungspauschale von 8,5% der anfallenden Gerätemiete weiterverrechnet. Verbrauchsmaterial, Schmier- und Treibstoff sind nicht im Leihpreis enthalten und werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

§7 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGESORT SOWIE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Sollte eine oder auch mehrere Bestimmungen dieser AGBs rechtsunwirksam sein oder werden so wird die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Andere, die in beiderseitigem Interesse und angesichts der übrigen Punkte den Vertrag so zustande kommen lässt, wie die Vertragspartner ihn vereinbart hätten, wenn sie um die Unwirksamkeit der Bestimmungen gewusst hätten. Es ist unter Umständen nicht zu jedem Zeitpunkt unser komplettes Angebot verfügbar.

AGB STAND – Januar / 2024

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne:
Zero Eight Studios & Production
Gotzingerstraße 8a
81371 München

Tel.: 089 74409863

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